ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)
Wenn ihr eine Aufforderung der zuständigen Behörde erhalten
haben, an einem Führerschein-Aufbauseminar teilzunehmen, werdet ihr
euch zunächst bestimmt darüber ärgern.
Unser Rat: Nehmt die Aufforderung zur Teilnahme an einem
Führerschein-Aufbauseminar nicht als Strafe, sondern als Hilfe auf,
künftig besser mit den Problemen des Straßenverkehrs fertig zu
werden und gleichzeitig den Führerschein nicht zu gefährden.
Liegt ein derartiges Schreiben vor, ist ernsthaft Eile geboten: Um
die Frist für die Abgabe der Teilnahmebescheinigung nicht zu
versäumen, ist es wirklich wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt der
Anordnung um einen Platz in einem Aufbauseminar zu bemühen. Denn es
kann etwas dauern, bis ein Seminar beginnt und auch abgeschlossen
ist.
Rechtliche Seite:
Die Teilnahme an solch einem Seminar gilt nur für
Führerscheininhaber, die noch in der Probezeit sind oder die
Verkehrszuwiderhandlung (entweder eine Zuwiderhandlung nach
Kategorie A oder zwei Verstöße nach Kategorie B) in der Probezeit
begeht. Der Teilnahme geht immer eine behördliche Aufforderung gemäß
§2a StVG voraus.
Mit der Anordnung eines solchen Seminars erfolgt nach Erhalt eines
Bußgeldbescheides und dem Eintrag ins Verkehrszentralregister in
Flensburg die automatische Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Die Probezeit beträgt nun insgesamt vier Jahre. Die Teilnahme am
Seminar ist Pflicht. Bei Fristversäumnis kann man verlässlich
mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eine neue Fahrerlaubnis
gibt's erst, wenn die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar
nachgewiesen ist. "ASF" ist damit ein Seminar, das dazu dient,
Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten. Dieses Aufbauseminar
sieht keinen Abbau der im Verkehrszentralregister eingetragenen
Punkte vor, die zur Pflicht eines solchen Seminars führten.
So läuft
es wirklich ab:
Von Freunden und Bekannten hört man die wildesten Gerüchte
über den Ablauf dieser Kurse. Das geht vom Unterricht bis hin zu
einer erneut abzulegenden Prüfung. Alles Quatsch - hier erfahrt ihr,
wie ein solches Seminar wirklich abläuft: Wie die Abkürzung ASF
schon sagt, handelt es sich hier um ein Seminar und nicht um
Fahrschulunterricht: In einer kleinen Gruppe von sechs bis zwölf
Seminarteilnehmern und in lockerer Atmosphäre werden über die
Verkehrsverstöße und ihre Ursachen, und die damit verbundenen
Probleme und Schwierigkeiten diskutiert. Es wird eine
dreißigminütige Fahrprobe absolviert um dem Seminarteilnehmer die
Möglichkeit zu geben, durch eine verbesserte Verkehrsbeobachtung
problematische Verkehrssituationen besser und rücksichtsvoller zu
meistern und eventuelle Fahrdefizite zu korrigieren. Eine Prüfung
findet nicht statt.
Die Dauer des Kurses liegt zwischen zwei und vier Wochen
jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Es
werden vier Sitzungen à 135 Minuten absolviert. Zwischen der ersten
und zweiten Sitzung findet die Beobachtungsfahrt statt.
Teilnahmebescheinigungen erhalten nur Seminar-Teilnehmer, die
vollständig an allen Teilen des Aufbauseminars und in
ununterbrochener Folge teilgenommen haben und stets pünktlich waren.
Bei einer dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit (nach Ablauf
der Frist für die freiwillige verkehrspsychologische Beratung) wird
automatisch die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar für mindestens 3
Monate.
Wenn ihr ein solches Seminar besuchen müsst, könnt ihr im Menüpunkt
Aktuelles/ Seminare mehr über die Termine erfahren.
|