Mindestunterricht
 
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Tabelle des zu absolvierenden klassenspezifischen theoretischen Mindestunterrichts:
 
Bei Ersterwerb von Klasse Doppelstunde je 90 Minuten Bei Erweiterung auf Klasse Bei Vorbesitz der Klasse Doppelstunde je 90 Minuten
         
A 4 C1 B 6
A1 4 C1 D1 2
B 2 C1 D 2
M 2 C B 10
L 2 C C1 4
T 6 C D1 4
    C D 2
    CE C 4
    D1 B 10
    D1 C1 4
    D1 C 4
    D B 18
    D C 8
D C1 12
    D D1 8

                                                                                                  BE,B96, C1E, D1E und DE ohne theoretische Prüfung
 


Bei Ersterwerb einer Führerscheinklasse muss der für alle Klassen geltende Grundstoff von 12 Doppelstunden (je 90 Minuten) abgelegt werden. Bei Erweiterung, also Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse sind 6 Doppelstunden erforderlich und zusätzlich der notwendige klassenspezifische Stoff. Geprüft wird jedoch immer der gesamte Grundstoff und der klassenspezifische Stoff der jeweiligen Klasse.Das gilt nicht bei Aufstieg von A1 auf A2 bzw.von A2 auf A. Hier ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Zu den o.g.Klassen kommen neu dazu B 96,ohne theoretische Prüfung, sowie die Klasse A2 neu definiert bis 48 PS.,