Um an den lang ersehnten Führerschein zu gelangen, solltet ihr so
ungefähr diesen Weg zwischen Fahrschule, Institutionen und
letztendlich den Behörden einhalten:
Im Regelfall solltet ihr zuerst uns einen Besuch abstatten. Wenn ihr
euch sicher seid, die Ausbildung bei uns beginnen zu wollen,
schließen wir einen Ausbildungsvertrag ab. Gleichzeitig sind wir
euch beim Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
behilflich. Dieser wird gleich zusammen mit dem Ausbildungsvertrag
ausgefüllt.
Diesem Antrag fügt ihr bitte noch ein Passfoto, eine aktuelle
Sehtestbescheinigung eines amtlich anerkannten Optikers und den
Nachweis über den Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ bei.
Weitere Informationen hierüber erhaltet ihr natürlich bei uns.
Habt ihr alle Unterlagen zusammen, geht ihr schnellstmöglich unter
Berücksichtigung der
Öffnungszeiten samt der Antragsgebühr und des
Personalausweises (oder Reisepasses) zum Ordnungsamt - Abteilung
Führerscheinangelegenheiten bzw. zur Führerscheinstelle der
Ordnungsämter oder Landratsämter.
Diejenigen, die am Modellversuch für das begleitete Fahren ab 17
Jahren teilnehmen möchten, sollten zusätzlich
hier
vorbeischauen.
Die Bearbeitung eures Antrages vom Ordnungsamt wird zwischen vier
und sechs Wochen dauern. Natürlich könnt ihr in dieser Zeit schon
mit eurer Ausbildung beginnen. |