Alkohol
 
Allgemeines
  
   - Filialen
   - Anfahrtswege
   - Öffnungszeiten
   - Unterrichtszeiten
   - Behördengang
   - Benötigte Unterlagen
   - Kontakt
   - Impressum
   - Datenschutzerklärung
   - Finanzierung
   - Anfallende Gebühren

Seminare
  
   - ASF
   - FES

Prüfung
  
   - Ablauf der Prüfung
   - Prüfungsangst
 
Aktuelles

   - Seminartermine
   - Aktionen
   - Sonstige Infos

Fotoecke

   - Tagestouren
   - Fahrzeuge

 
- Sonstige Infos -


- Alkohol am Steuer -

 

keine Fahrunsicherheit Fahrunsicherheit Unfall
ab 0,3 Promille keine Geldstrafe
keine Punkte
relative Fahruntüchtigkeit
Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre FS-Entzug  Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre FS-Entzug Schadensersatz, Schmerzensgeld, Unfallopferrente
ab 0,5 Promille  2 Punkte im VZR Geldstrafe bis 500,-€, 1 Monat Fahrverbot

 

siehe oben  siehe oben
3 Punkte im VZR Geldstrafe bis 3.000,-€ Fahrverbot bis 6 Monate siehe oben siehe oben
ab 1,1 Promille
gesetzlich, absolute Fahruntüchtigkeit 
3 Punkte im VZR Geldstrafe bis 3.000,-€ Fahrverbot bis 6 Monate siehe oben siehe oben




Für Fahrschüler unter 21 Jahre sowie die Fahrschüler in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot!

Auch dieser Auszug soll nur einen kleinen Überblick verschaffen, was beim Gebrauch von Alkohol beachtet werden muss.

Vielleicht noch ein Hinweis, den sicherlich nicht mehr so viele Kraftfahrer wissen - die grobe Bestimmung der eigenen Blutalkoholkonzentration (BAK).
 

      Die Formel dazu: BAK =            Alkoholmenge (g)             
          0,75 mal Körpergewicht (Männer)

BAK =            Alkoholmenge (g)             
          0,55 mal Körpergewicht (Frauen)


Durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse kann sich der Umrechnungsfaktor sicherlich verschieben, da die vorhandenen Faktoren nur einen groben Überblick über die eigene BAK geben, kann man diese kleinen Unterschiede unberücksichtigt lassen.

Zudem spielen noch viele andere Faktoren zur Beeinflussung der BAK eine Rolle, die man nicht so berechnen kann. (z.B. dazu kommender Stress, Rauchen, hastiges Trinken auf nüchternen Magen und nicht zu vergessen, die physische und psychische Konstitution des Menschen)



Annähernde Zahlen zu alkoholischen Getränken:

Bier (0,5 ltr.) ca. 18 g Alkoholmenge
Wein (0,3 ltr.) ca. 24 g Alkoholmenge
Sekt (0,2 ltr.) ca. 20 g Alkoholmenge
Cognac (einfacher 2 cl) ca.6-8 g Alkoholmenge
Whisky (einfacher 2 cl) ca.6-8 g Alkoholmenge
Korn (einfacher 2 cl) ca.6-8 g Alkoholmenge
 
Die Faustformel zum Abbau der BAK lautet: Der Mensch baut pro Stunde ca. 0,1 Promille ab. Das setzt voraus, dass die Leber durchschnittlich gesund arbeitet!