- Merkblatt zum begleiteten Fahren ab 17 Jahre -

 

 

Einleitung

Die Alterstruppe der 18- bis 24-jährigen ist deutlich überproportional am Unfallgeschehen im Straßenverkehr beteiligt. Obwohl sie lediglich einen Bevölkerungsanteil von 7,9% ausmacht, ist ihr Anteil an allen Verkehrstoten mit etwa 23% fast dreimal so hoch. Gründe für das beträchtliche Unfallrisiko sind mangelnde Erfahrung, Selbstüberschätzung und eine hohe Risikobereitschaft. Hier soll der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" den jungen Fahranfängern helfen, in den risikoreichen Monaten nach der Führerscheinprüfung erste Erfahrungen in Anwesenheit einer verantwortungsvollen Begleitperson zu machen. Außerdem sollten sie lernen schwierige Verkehrssituationen zu bewältigen. Ziel des Modellversuchs ist es, das Unfallrisiko für Fahranfänger herabzusetzen.

 

Auflagen für das begleitende Fahren ab 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist für junge Fahrer und ihre Begleiter an bestimmte Auflagen gebunden. So dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrerlaubnis berechtigt zu einem begleiteten Fahren in Deutschland, gilt jedoch nicht im Ausland. Daher dürfen die Jugendlichen, auch in Begleitung, noch nicht im Ausland selber fahren.

 

Was haben Fahranfängerinnen und Fahranfänger zu beachten?

Achten Sie darauf, dass Sie und Ihre Insassen stets angegurtet sind. Fahren Sie defensiv und vorausschauend. Halten Sie genügend Abstand und passen Sie Ihre Fahrweise an die Witterungsverhältnisse an (Regen, Schnee- oder Eisglätte, etc.). Fahren Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich krank oder übermüdet fühlen. Sie müssen bei jeder Autofahrt Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis mit sich führen. Beachten Sie unbedingt alle Auflagen, da sonst ein Bußgeld erhoben werden kann oder Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen wird.

 

Bedingungen für die Begleitperson

Es ist notwendig, diese Begleitperson namentlich in die Prüfbescheinigung eintragen zu lassen – wobei es auch möglich ist, mehrere erwachsene Begleiter zu benennen. Es kann also nicht einfach „irgendjemand“ als Begleitperson mitgenommen werden. Diese Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) haben und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen. Ebenso dürfen sie ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5‰ nicht mehr begleiten.

 

Notwendige Unterlagen

-Antrag auf Teilnahme zum Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ – Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Anlage 1)

-Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“ – Angaben der Begleitperson (Anlage 2)

-Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen

-Kopie des Personalausweises der Begleitpersonen

-Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und / oder BE mit den dazu gehörigen Unterlagen (wie bei einem 18-jährigen Antragsteller)

 

Gebühren

- 48,30 € für Beantragung des Kartenführerscheins

- ca. 12 € pro Begleitperson

 

 

Zeitlicher Ablauf

 

Ab 16 1/2 Jahren:     Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule Ihrer Wahl (Bayerischer Modellversuch ab 1. September 2005). Ausbildung in den Klassen B bzw. BE möglich; dabei enthaltene Führerscheinklassen: L, M und S. Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Keine Bedenken gegen seine Fahreignung.

 

 

Fahrerlaubnis-           •Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag

prüfung:                      •Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag

 

 

Mit Vollendung des    • Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)

17. Lebensjahres:      • Beginn der 2-jährigen Probezeit mit Aushändigung der Prüfbescheinigung (Führerscheinersatzdokument) mit Auflage der Begleitung

 

 

Bis zur Vollendung     Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. Sie dürfen nur

des 18. Lebens-         zusammen mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitpersonen stehen als

jahres:                        Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

Mit Vollendung des    Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn sich der

18. Lebensjahres:      Jugendliche zwischenzeitlich nichts hat zuschulden kommen lassen. Der EU-Kartenführerschein muss beantragt werden. Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig. Der Fahranfänger darf ab diesem Zeitpunkt ohne Begleitung fahren.

 

        

Erwartungen / Aufgaben an die Begleitperson

Nehmen Sie bitte stets Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer Ihren Führerschein mit sich. Ihre wichtigste Aufgabe: Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit! Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger gestritten haben. Sie haben keine Ausbildungsfunktion (kein „Hilfsfahrlehrer“). Deshalb dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen. Diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und damit verantwortliche Fahrzeugführer. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt in das Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt in einer entspannten Atmosphäre stattfindet. Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver). Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen. Stehen Sie als begleitende Person unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss, kommen Sie Ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Fahrerin bzw. dem jungen Fahrer nicht nach. Sie haben dann unter Umständen mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu rechnen.

 

Folgen für Fahren ohne Begleitperson

Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet (ca. 250,00 €). Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

 

 

Wichtiger Hinweis für Begleitpersonen

Teilen Sie (Begleitperson und/ oder junger Fahrer) Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren im Rahmen des Modellversuchs genutzt wird. Unter Umständen muss Ihr bestehender Vertrag angepasst werden! Versicherungsnehmer zum Beispiel, die der günstigeren Versicherungsprämie wegen einen Vertrag abgeschlossen haben der beinhaltet, dass der Fahrzeugführer ausschließlich über 25 Jahre alt ist, sollten den Vertrag anpassen lassen, da im Falle eines Unfalls Regressforderungen der Versicherung nicht auszuschließen sind.